Aktuelles

07.09.2021 | Cornels Latsch

Eilmeldung *** Sensationell ***  

Buddy gewinnt zum 2. Mal die Kieler Woche im Laser 4.7 und Paul Ulrich wird 2. in Kiel. 

Das gab es noch nie. Die 1. beiden Plätze belegten Segler vom ZSK. Dieses großartige Ergebnis ist sicherlich hohem Trainingsfleiß und einer gehörigen Portion Talent zu verdanken. 

Herzlichen Glückwunsch von dieser Stelle. Wir alle sind unglaublich stolz auf euch.

Batbold Gruner und Paul Ulrich

Siegerehrrung

Buddy + Paul 
mit dem Erfolgstrainer ​Fabian Kirchhoff

Hier geht es zur Ergebnisliste...

Cornels Latsch  

05.08.2021 | Cornels Latsch

Unser ZSK im „2. Corona-Sport-Jahr“  

Gestartet mit vollem Enthusiasmus – viele von uns haben sich mit dem neuen Regelwerk von World Sailing und den neuen Ordnungsvorschriften des DSV – gleich zum Jahresbeginn – in diversen online Schulungen auseinandergesetzt. Leider wurden wir jedoch alle miteinander einmal mehr durch die Corona-Pandemie ausgebremst. Als erstes jedoch konnte unser Jugendtraining aufgenommen werden. In kleinen Gruppen mit entsprechendem Hygienekonzept ging das sehr diszipliniert von statten und fand großen Zuspruch.

Alle übrigen Veranstaltungen sowohl vereinsintern als auch die vom ZSK ausgeschriebenen Regatten mit Wertungsniveau auf Bundesebene, mussten bis zur Saison-Mitte abgesagt werden. So blieben dann unsere angestammten Fixtermine, „Feste“ und unsere „Spaßregatta“, die ja zum festen Saisonbestandteil werden soll, der Corona-Situation geschuldet, auf der Strecke.

Nach den weitgehenden Lockerungen wurde dann die Regattasaison für die Mittwochsregatten eingeläutet. Große Teilnehmerfelder signalisieren nach wie vor: alles richtig gemacht. 

Als einer der ersten Vereine haben wir uns dann dazu entschlossen, Anfang Juli 2021 die „Internationale Deutsche Meisterschaft der Olympiajollen“ auszurichten. Mit gehörigem Planungsaufwand und entsprechendem Hygienekonzept haben wir eine wirklich tolle Meisterschaft ausgerichtet. Wen es interessiert: es gab viel Lob in den heimischen Printmedien und in den sozialen Netzwerken. Hier ein link zur O-Jollen-Seite mit Bericht: Bericht Internationale Deutsche Meisterschaft 2021 in Bad Zwischenahn

Auch die Sommer-Regatta-Veranstaltung Ende Juli für „Seascape 18“ und die German-Open für die „Fun-Klasse“ wurde mit strengem Hygienekonzept ein voller Erfolg – Lob von allen Seiten für den ZSK. Die heimische Presse hat einmal mehr sehr positiv berichtet.

Die für Anfang August ausgeschriebene Regatta-Serie für die „Star-Boote“ und „20er-Jollenkreuzer“ mussten wir leider wegen zu geringer Meldezahlen (ein einziger 20er und 4 Star-Boote) absagen.

Mein Kommentar: das liegt sicher nicht am ZSK, sondern ist bundesweit zu beobachten. Die Zurückhaltung Regatten zu besuchen, ist sicherlich auch bei den immer noch einzuhaltenden Restriktionen zu suchen.

Als nächstes „Event“ steht die Yardstick-Regatta „Zwischenahner-Woche“ auf dem Plan … na, schauen wir `mal.

Die Optimisten Regatta am 28. und 29. August für A und B haben wir nach Abstimmung mit der Klassenvereinigung, unserem Jugendwart, der Trainer-Crew und den beteiligten Eltern abgesagt. Hier waren sich ausnahmslos alle einig: das Corona-Risiko ist zu groß, hier kann niemand die Verantwortung übernehmen.

Für Mitte bis Ende September haben wir noch Großes vor, zwei wirklich traditionsträchtige ZSK-Regatten – ein Wochenende für H-Jollen, P-Boote und Javelins und ein Wochenende für IC, Taifun und OK-Jolle. Ob man hingegen die IDM und den Mützencup für RC-Laser mit Abstandsgebot unter Einhaltung der Corona-Regeln Ende September durchführen kann und darf, steht im Moment noch nicht fest.

Zur Zeit genug Infos um den Sport im ZSK. Zu gegebener Zeit gibt es dann etwas mehr zu Erfolgen und Ergebnissen.

Euer Sportwart
Cornels

10.04.2021 | Der Vorstand

Einschränkung wegen der Pandemie

Liebe Mitglieder,

sowohl alle Kran- und Arbeitsdiensttermine als auch alle übrigen Veranstaltungstermine sind zunächst für den Monat April 2021 ausgesetzt, ausgenommen hiervon sind Jugend-Trainings-Maßnahmen auf Vereins- oder Verbandsebene (Landesstützpunkt Segeln). In Ausnahmefällen müssen derartige Termine mit dem Vorstand abgestimmt werden. 

Das Klubgelände bleibt weiterhin für den Publikumsverkehr und alle Mitglieder gesperrt. Ausgenommen sind Mitglieder mit einem Gast auf dem Weg zu und von ihrem Boot oder im Rahmen der angemeldeten Arbeitsdienste. Der gewerbliche Aufenthalt ist von dieser Sperre ausgenommen. 

Auf dem gesamten Klubgelände und den Stegen gilt Maskenpflicht. 

Begegnungen auf den Stegen sind zu vermeiden. Auch hier gilt Masken- und Abstandspflicht gemäß Landesverordnung. 

Das Klubhaus und die Umkleiden bleiben geschlossen. Soweit zulässig, werden die Toiletten zugänglich gehalten. Ein Benutzen der Umkleiden ist jedoch strengstens untersagt. 

Boote auf dem Klubgelände, an denen gearbeitet wird, die geslippt oder gekrant werden, müssen min. 20m Abstand halten. 

Über jede Änderung der Maßnahmen werden wir rechtzeitig informieren. 

Wir wünschen allen trotz dieser Restriktionen eine schöne, erholsame und gesunde Segelsaison.

Bad Zwischenahn, 10.04.2021
Der ZSK Vorstand

07.10.2020 | Wilfried Schomäker

Auskranen, Herbstarbeitsdienste und  Corona-Vorschriften 

Liebe Mitglieder,

a) Auskranen
Die bisher veröffentlichten Termine für das Auskranen sind leider widersprüchlich. Auskrantermine sind der:

Sonntag, 11.10.2020 und 
Sonntag, 18.10.2020
jeweils von 10:00 bis 14:00 Uhr. 


Falls zwingend erforderlich, können weitere Termine mit dem Vorstand abgestimmt werden.

Nach dem Kranen sind der Bereich beim Kranen und die Zufahrt schnellstmöglich für weitere Boote frei zu machen. Die Corona Regeln – zum Teil unten aufgeführt – sind dabei zwingend einzuhalten. 

b) Arbeitsdienst
Der Vorstand hat, wie auf der Hauptversammlung mitgeteilt, wegen der Pandemie die Arbeitsdienstzeiten für Liegeplatzinhaber halbiert. Jetzt festgelegte Arbeitsdiensttermine sind: 

Samstag, 10.10.2020 und 
Samstag, 17.10.2020 
von 10:00 bis 16:00 Uhr
 

Es müssen in kleinen Gruppen Pfähle gespült werden, die Flaggenmasten an Land wieder aufgebaut werden sowie weitere Pflegearbeiten erledigt werden. 

Zumindest ein weiterer Termin nach dem 17. 10. wird noch bekannt gegeben. 

Um die unten aufgeführten Corona-Regeln einhalten zu können, ist es nur möglich, eine überschaubare Anzahl von Mitgliedern gleichzeitig auf dem Gelände zu haben. Aus diesem Grunde ist eine Anmeldung zum Arbeitsdienst bis 09.10., 19:00 Uhr, unter der Mailadresse wsczwi@t-online sinnvoll. Mitglieder die zum Arbeitsdienst erscheinen und sich nicht angemeldet haben können bei zu großer Beteiligung nicht eingesetzt werden. 

c) Sicherung der Corona-Vorschriften 
Uwe Giesemann hat u.a. für den Arbeitsdienst und das Kranen folgendes recherchiert:
Aufgrund der neuesten Corona ÄnderungsVO vom 25.9. gilt: Bei körperlicher Betätigung im Freien bei einem Mindestabstand von 2 Metern und einer Höchstzahl von 10 Personen ist das Tragen von Mund-Nasen-Schutz nicht Pflicht.

Wenn der Abstand von 2 Metern unterschritten werden muss, bzw. nicht eingehalten werden kann, rät Uwe Giesemann, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen, auch wenn dies nicht explizit für unseren Fall (Arbeitsdienst und Kranen) geregelt ist - dürfte sich jedoch aus dem grds. Vermeidungsgebot körperlicher Kontakte ableiten. 

Weiterhin ist das Klubgelände für den Publikumsverkehr und alle Mitglieder gesperrt. Ausgenommen sind Segler, die auf dem Weg zu ihren Booten sind oder im Rahmen der kontrollierten Arbeitsdienste. Jeglicher Aufenthalt aus anderem Grunde ist verboten. Der gewerbliche Aufenthalt ist von diesem Verbot ausgenommen.

Jeder ist zur Einhaltung der öffentlichen Auflagen, insbesondere der Sicherheitsabstände verantwortlich. Den vom Vorstand gegebenen Regeln und Anweisungen ist zwingend Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen wird ggf. Anzeige erstattet und es muss mit persönlicher Sperre  oder dem Ausschluss aus dem Verein gerechnet werden. 

Das Klubhaus und die Sanitäranlagen bleiben geschlossen. Eine Toilettenbenutzung ist auf dem Klubgelände nicht möglich. 

Ein auf den Stegen, ohne Maske, aneinander vorbeischlüpfen ist verboten, weil dabei der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ggfs.  muss solange gewartet oder zurückgekehrt werden bis das Ziel begegnungsfrei erreicht werden kann. 

Verantwortlich ist der Vorstand.

Dieses Regelwerk wurde nach bestem Gewissen erstellt ist aber sicher verbesserungsfähig  und wird kurzfristig den Erkenntnissen und Erfordernissen angepasst. 

Bad Zwischenahn, 07.10.2020
Der ZSK Vorstand

09.06.2020 | Wilfried Schomäker

ZSK - Corona Vorschriften

Liebe Mitglieder,

der Vorstand hat gestern in einer Telefonkonferenz ausführlich über die aktuelle Situation beraten. 

In der letzten Änderungs-Verordnung des Landes Niedersachsen zum 8.6.2020 wurden die Restriktionen erneut gelockert. 

Das bringt vorerst kleine Verbesserungen für unsere Jugendarbeit und deren Trainingsbedingungen. 

Toiletten, Umkleiden und Duschen sind unter strengen Auflagen und immer nur für eine Person zugänglich. Der Zugang wird mittels Transponderschlüssel über den seeseitigen Eingang geregelt. Der Transponder kann in der Gastronomie (nur) in deren Öffnungszeiten gegen Pfand ausgeliehen werden.

Der Segelkurs kann in begrenzter Personenzahl mit seinem Theorieunterricht beginnen. Der praktische Unterricht kann nur mit Sondergenehmigung z.B. mit einem Ausbilder und nur einem Schüler stattfinden. 

Die Kursleiter, Betreuer und Trainer werden gesondert informiert. 

Wie bekannt, hat unsere Gastronomie unter strengen Auflagen geöffnet. Die aktuellen Öffnungszeiten können hier eingesehen werden. 

Leider ist das Klubgelände weiterhin für alle Mitglieder und den Publikumsverkehr gesperrt. Das Klubgelände ist nur für Segler, die ihre Boote zu Wasser lassen oder auf dem Weg zu ihren Booten sind, zugänglich. Jeglicher Aufenthalt aus anderem Grund ist verboten.

Segeln ist Sport im Freien und fällt somit unter die entsprechenden Regeln der Verordnung.Da auf unseren Booten der geforderte Abstand nicht eingehalten werden kann, dürfen auf einem Boot nur Personen aus einem Hausstand sein.

Im Vergleich zu den Regeln z.B. für die Gastronomie ist diese Regel für Segler absurd.

Unsere Verbände sind im intensiven Kontakt mit der Politik und den Behörden, um für Segler eine angemessene Regelung herbeizuführen. 

Erneut weisen wir darauf hin, dass der Verzehr von Speisen und Getränken, welche von unserer Gastronomie als „To Go“ angeboten werden, auf dem Klubgelände untersagt ist.

Im Bereich des Hafens ist das jedoch zulässig. Die Ausgabe darf jedoch nur über den vorderen Eingang erfolgen. Hafenbenutzer werden gebeten, für die Nutzung der „To Go“-Angebote aus dem Juister, den vorderen Eingang zu benutzen.


Zu Wasser lassen und segeln

Alle Bootseigner, die ihr Boot kranen oder slippen wollen, haben dies dem Vorstand möglichst per Mail wsczwi@t-online.de unter Angabe des Bootstyps, für das gewünschte Zeitfenster anzumelden. Der Vorstand wird sich nur dann melden, wenn der Zeitraum überlastet ist.

Selbständiges Kranen ist nur Personen mit Kranberechtigung gestattet. Bootseigner, die diese nicht besitzen, haben sich an einen berechtigten Kranführer zu wenden. Der Sicherheitsabstand von 2m ist einzuhalten.

Nach dem Kranen ist das Boot sofort zum Liegeplatz zu bringen und der Hänger auf den Hänger Parkplatz zu stellen.

Bootseigner, die nicht über ausreichend Erfahrung mit dem Kranen oder Slippen verfügen, sollten sich an Michael Kluin oder einen anderen gewerblichen Bootsbauer wenden, damit dieser das Boot zu Wasser lässt. Er wird einen Termin per Mail mit dem Vorstand abstimmen.

Wartende Boote haben einen Abstand von mindestens 8m von Boot zu Boot einzuhalten. Das gilt auch für das Geländevorfeld und die Parkplätze. 

Der aktuelle Hafenplan ist neben dem hinteren Eingang zum Klubhaus ausgehängt.

Die Boote sollen an die vorgesehenen Liegeplätze gelegt werden. Eigner die ihre Boote, wie bisher angewiesen, nicht auf ihren richtigen Platz gelegt haben werden gebeten, möglichst bald ihr Boot an den zugewiesenen Platz zu legen. Bitte beachten Sie dabei den letzten Aushang.

Da auf nebeneinander liegenden Booten der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, muss ggfs. solange gewartet werden, bis die Nachbarliegeplätze frei von Personen sind. 

Begegnen auf den Stegen ist verboten, weil dabei der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Vom Hauptsteg kann seitlich auf die Schwimmstege ausgewichen werde, sodass ein Passieren mit Sicherheitsabstand möglich ist. Andernfalls muss solange gewartet oder zurückgekehrt werden, bis das Ziel begegnungsfrei erreicht werden kann. 

Die Wasserschutzpolizei ist voraussichtlich bis Ende August präsent und belegt einen Gastliegeplatz in unserem Hafen.

Die Bootszulassungen liegen, soweit rechtzeitig beantragt, in der Gastronomie bereit. Bitte nutzen Sie zum Abholen (mit Maske) Zeiten, in denen dort wenig Betrieb ist.

Da ein regulärer Arbeitsdienst zurzeit nicht zulässig ist wird der Vorstand, abhängig von der weiteren Entwicklung, über den Umfang der von den Liegeplatzinhabern zu leistenden Arbeitsstunden beraten.

Liebe Mitglieder,
die Corona Verordnungen ändern sich sehr schnell und sind teilweise nur schwer nachzuvollziehen und widersprüchlich. Auch muss zwischen Verordnungen des Landes und der Kreise sowie Empfehlungen unterschiedlicher Herkunft unterschieden werden. Auch unsere Juristen sind sich über die Auslegung nicht immer einig.
Verantwortlich  für die Anwendung und Einhaltung der Vorschriften im ZSK ist der Vorstand. Wir können bei Versäumnissen und Fehlern strafrechtlich dafür belangt werden.
Wir hoffen sehr, dass die angekündigte weitere Lockerung zum 22.06.2020 mehr Freiraum für uns Segler bringt und unser Klubhaus, mit seiner sehr guten Gastronomie, wieder gesellschaftlicher Mittelpunkt aller ZSK Fans sein kann.  Ebenso hoffen wir dann verbindliche Aussagen über zukünftige Regatten im ZSK machen zu können.

Dieses Regelwerk wurde nach bestem Gewissen erstellt, ist aber sicher verbesserungsfähig und wird kurzfristig den Erkenntnissen und Erfordernissen angepasst.Wir bitten dringend um Beachtung und um Verständnis für die zum Teil einschneidenden Maßnahmen.

Bad Zwischenahn, 09.06.2020
Der ZSK Vorstand